Rechtsanwalt Martin Lang Fachanwalt für Erbrecht - RA Wilfried Lang † 19.07.2011
Anwaltskosten
Mein Kanzlei-Team und ich leben von rundum zufriedenen Mandanten und das schließt nicht nur die Lösung Ihres juristischen Problems, sondern auch die Anwaltskosten mit ein. Deshalb ich es zum Grundsatz gemacht, vorher mit Ihnen zu vereinbaren, was wir nachher für Sie tun sollen und was das dann voraussichtlich kostet. Dabei darf es keine (bösen) Überraschungen geben. Nehmen Sie uns beim Wort und sprechen uns bei dem ersten Gespräch gleich zu Beginn darauf an.
- Vorschüsse auf das Anwaltshonorar verlangen wir nur in Ausnahmefällen. Wir übernehmen Mandate, die auf der Basis staatlicher Beratungs- oder Prozesskostenhilfe mit der Staatskasse abgerechnet werden. Dies gilt insbesondere für Familienrechtsmandate wie z.B. Scheidungsverfahren. Wir kümmern uns für Sie auch um eine Abrechnung der Anwaltskosten mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.
- Bei Kfz-Unfällen muss der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer Ihre Anwaltskosten erstatten, soweit der den Unfall verursacht hat.
Wir übernehmen ferner Mandate auf der Basis eines Erfolgshonorars, sofern dies uns berufsrechtlich erlaubt ist und wir für Ihren Fall überhaupt nennenswerte Erfolgsaussichten sehen. Die entsprechende Regelung in § 4a des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes lautet: "Ein Erfolgshonorar (§ 49b Abs. 2 Satz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung) darf nur für den Einzelfall und nur dann vereinbart werden, wenn der Auftraggeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse bei verständiger Betrachtung ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars von der Rechtsverfolgung abgehalten würde."
- Unabhängig von einem Erfolgshonorar ist es in vielen Fällen für beide Seiten die beste Lösung, ein Erbrechts- oder Familienrechtsmandat nach dem tatsächlichem Zeitaufwand abzurechnen. Das betrifft Streitigkeiten um hohe Vermögensbeträge ebenso wie die zu Anfang eines Mandats oft ungeklärte Frage, wie groß das potentielle Erbe später einmal sein wird. Hier ist eine Abrechnung nach Zeitaufwand und einer minutengenauen Abrechnung für beide Seiten eine transparente und gerechte Lösung. Oft wird nur ein kurzer Rat benötigt oder der Auftrag an den Anwalt lautet, einen Brief an die Gegenseite zu schreiben. In diesen Fällen sprechen wir mit Ihnen vor Erteilung des Mandats über den voraussichtlichen Zeitaufwand. Sie wissen dann, mit welchen Kosten sie voraussichtlich rechnen müssen. Die Stundensätze beginnen ab 150 EUR zzgl 19% Mehrwertsteuer, insgesamt 178,50 EUR brutto. Bei einer Arbeitszeit von z.B. 10 Stunden betragen die Kosten weniger als 1.800 EUR, auch wenn um sehr viel Geld gestritten wird und am Ende z.B. ein Pflichtteil in Höhe von mehr als 100.000 EUR ausbezahlt wird.
- Wir rechnen mittels eines PC-Zeiterfassungsystems minutengenau ab und händigen Ihnen auf Wunsch eine schriftliche Dokumention aus.
- Es gelten folgende Grundsätze: Bevor Sie mich beauftragen erhalten Sie eine Prognose über den geschätzten Zeitaufwand. Stellt sich dann heraus, dass das Mandat arbeitsaufwendiger wird, als geplant, so sprechen wir dies rechtzeitig vorher mit Ihnen ab und vereinbaren gegebenfalls ein festes Pauschalhonorar, das dann alle Anwaltskosten abdeckt.
- Bei Gerichtsverfahren bin ich – wie alle Rechtsanwaltskanzleien - bei der Honorarhöhe an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gebunden. Sprechen Sie uns darauf an, wie hoch die Kosten in Ihrem Fall konkret sein werden. Wir sind aber – je nach Zeitaufwand – bereit für Kosten in der Größenordnung zwischen 60 EUR und 230 EUR brutto Ihnen nach Durchsicht aller Unterlagen eine fundierte Einschätzung zugeben, ob sich die (manchmal teuren) Kosten eines Gerichtsverfahrens überhaupt lohnen.
- Die Kosten für ein erstes Beratungsgespräch beginnen ab 50 EUR zzgl. 19% Umsatzsteuer. In manchen Fällen ist es möglich, dass ein anwaltlicher Beratungstermin nach 20 oder 30 Minuten beendet ist, weil alle Fragen geklärt werden konnten. Auch darüber sprechen wir mit Ihnen vorher offen, damit die Höhe der Anwaltskosten geklärt ist.
- Ich habe mich sehr über die vielen positiven Reaktionen auf die in der Financial Times Deutschland im August 2006 veröffentlichte Kolumne zu der Höhe von Anwaltshonoraren gefreut.
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