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Erwähnung in der TZ-Ausgabe 19.05.2011 Sonntag, 22. Mai 2011 21:30 Alter: 276 Tag(e) VON: MARTIN LANG FACHANWALT FÜR ERBRECHT
Ich freue mich über eine Erwähnung in der letzten Donnerstag-Ausgabe der TZ. Es ging dort um eine Leseranfrage wegen eines 10 Jahre nach dem Ableben der Mutter aufgefundenen Sparbuchs. Die letzten Zinsen wurden damit zu DM-Zeiten nachgetragen. Die Erbschaft verjährt nicht. Das Nachlassgericht muss auch nach 10 Jahren und später einen Erbschein ausstellen. Und die Bank muss das angesparte Vermögen zuzüglich Zinsen ausbezahlen, Das Oberlandesgericht Celle hatte im Jahr 2008 und 2011 vergleichbare Fälle entschieden, Die Sparkasse bzw, Bank muss beweisen, dass sie das Sparbuchguthaben bereits ausbezahlt hat, <- Zurück zu: Übersicht |
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28-06-11 19:51 Ob und wie lange muss man nach dem 3. Geburtstag des Kindes arbeiten? Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat ein weiteres Grundsatzurteil zum Betreuungsunterha... [mehr] |
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