Rechtsanwalt Martin Lang Fachanwalt für Erbrecht - RA Wilfried Lang † 19.07.2011
Neue Düsseldorfer Unterhaltstabelle: Gewinner und Verlierer
Dienstag, 30. November 2010 20:36
Alter: 1 Jahr(e)


VON: RECHTSANWALT MARTIN LANG MÜNCHEN




Das OLG Düsseldorf hat am 30.11. in einer Pressekonferenz Einzelheiten zu der neuen Düsseldorfer Tabelle 2011 bekannt gegeben. Die neuen Zahlen finden Sie hier verlinkt.

Wer kann von 900 EUR im Monat leben? Niemand. Auch von 950 EUR nicht. Dennnoch ist es positiv zu bewerten, dass das Existenzminimum von erwerbstätigen Unterhaltszahlern gegenüber minderjährigen Kindern oder volljährigen Kindern in allgemeiner Schulausbildung um 50 EUR auf 950 EUR erhöht wurde. Den Steuerzahler, also uns allen wird das aber wegen eines Anstiegs der Sozialhilfeleistungen viel Geld kosten. Der Grund der Erhöhung liegt in der Steigerung der Hartz-IV-Sätze.

Auch andere das Existenzminimum sichernde sog. "Selbstbehalte" wurden erhöht. Bei Unterhalt für volljährige Kinder verbleiben einem mindestens 1.150 EUR, gegenüber Ehegatten oder dem Elternteil eines nictehelich geborenen Kinds wurde der Mindestsatz auf 1.050 EUR festgesetzt und gegenüber den eigenen - meist pflegebedürftigen Eltern 1.500 EUR, hier gab es mit 100 EUR übrigens der höchste Steigerungsbetrag.

Der Unterhaltsbedarf von nicht zu Hause wohnenden Studenten, also im Regelfall der maximal mögliche Unterhalt, wurde nur um 30 EUR auf 770 EUR erhöht. Darin sind Wohnkosten (Warmmiete!) von 280 EUR enthalten, wofür man in München auf Campingplätzen sehr gut leben kann ...

 

 








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