Keine Haftung des Fahrzeughalters für Parkverstöße geplant

Mitteilung des Pressedienstes des Bundestags vom 08.01.08

Bundesregierung lehnt Halterhaftung ab

Verkehr und Bau/Antwort

Berlin: (hib/MAP) Im Straßenverkehr sollen auch künftig nur diejenigen zur Verantwortung gezogen werden, die einen Verstoß begangen haben. Nur so könne die bezweckte "Denkzettelwirkung" eintreten, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/7618) auf eine Kleine Anfrage (16/7418) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Fraktion hatte sich erkundigt, ob die Einführung der Fahrzeug-Halterhaftung für den Verwarngeldbereich in Deutschland geplant ist. Beim Prinzip der Halterhaftung würden beispielsweise die Besitzer von Fahrzeugen haften, selbst wenn sie den Verstoß nicht begangen haben, den wirklichen Fahrer aber nicht benennen. Laut Bundesregierung werden drei bis fünf Prozent der eingeleiteten Verwarnungsverfahren eingestellt, weil der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Dies würde nicht ausreichen, um die Halterhaftung einzuführen.