Der Bundesfinanzhof hält das Erbschaftsteuerrecht für verfassungswidrig!

Das Bundesverfassungsgericht wird zum dritten Mal nach 1995 und 2006 darüber entscheiden, ob das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz verfassungswidrig ist. Der Bundesfinanzhof bezweifelt, dass die Steuerverschonungsregelungen bei der Verebung von Betriebsvermögen mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vereinbar sind (Az.: <link http: dejure.org dienste vernetzung _blank dejure r zugeordnete>II R 9/11). Mit anderen Worten. Wer seine finanziellen Ersparnisse vererbt, dessen Erben muss das Bankvermögen voll versteuern. Wird der elterliche Betrieb vererbt, gibt es Steuerprivilegien. Und die sind nach Auffassung des höchsten deutschen Gerichts in Steuersachen zu groß ausgefallen.

Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kann Jahre dauern und bis dahin herrscht Rechtsunsicherheit. Deswegen sollte man im Einzelfall Rat einholen, ob man nicht sehr schnell handeln muss, um sich Steuervorteile zu sichern. Gegen Erbschaftsteuerbescheide sollte man Einspruch einlegen, um sich anders herum später Steuervorteile offen zu halten.