Februar 2024

Die Humboldt-Universität zu Berlin veranstaltete in Zusammenarbeit mit Bundesministerium der Justiz und dem VorsorgeAnwalt e.V. am 24.02.2024 ein Symposium zum Thema  "Schutzmöglichkeiten bei der Vorsorgevollmacht – Herausforderungen für Staat, Notariat und Anwaltschaft". Ich habe hier als Referent an der Podiumsdiskussion zu Fragen rund um die "Kontrolle der Geschäftsfähigkeit bei Errichtung und Widerruf" teilgenommen.

WirtschaftsWoche November 2023

Erstmals bin ich 2023 auch im Anwaltsranking Erbrecht der Zeitschrift WirtschaftsWoche (Handesblattverlag) gelistet. Ein Meinungsforschungsinstitut hat mehr als 1.530 Juristen aus 230 Kanzleien nach den renommiertesten Kolleginnen und Kollegen im Bereich des Erbrechts befragt. Im Anschluss hat eine aus Prozessfinanzierern und dem C.H. Beck Verlag zusammengesetzte Jury aus den ausgewählten Kanzleien insgesamt 32 Namen bundesweit ausgewählt. Ich bin dabei. 

Capital - Auszeichnung Beste Anwaltskanzleien Deutschlands Ausgabe 06/2023 "Mit Recht erfolgreich"

 

Zum zweiten Mal hat mich das Wirtschaftsmagazin CAPITAL in der Ausgabe 06/2023 unter der Rubrik "Beste Anwaltskanzleien 2023 im Erbrecht" gelistet. Bundesweit sind 60 Anwältinnen und Anwälte, darunter sieben Kanzleien aus München, aufgeführt.

Ich bedanke mich bei allen Kolleginnen/Kollegen, die mir ihre Stimme gegeben haben.

Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

Ab Freitag, den 05.05.2023 habe ich an der zweitägigen Fortbildungsveranstaltung des Vereins VorsorgeAnwalt e.V. in Münster teilgenommen. Die Themen waren u.a. "Legal Tech Lösungen für Rechtsanwälte aus der Erb- und Vorsorgepraxis", "Update zum Thema Vollmachtsmissbrauch" sowie "Die Reform des Betreuungsrechts". Zum Thema "Die Geschäftsfähigkeit in der anwaltlichen Praxis" habe ich auf der Jahrestagung des Vereins VorsorgeAnwalt e.V. selbst einen Vortrag gehalten.

 

Bei dem Institut für Schlaganfall- und Demenzforschung (ISD) habe ich für eine sich regelmäßig treffende Angehörigengruppe am 22.03.2023 von 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr einen Vortrag zum Thema "Alzheimer: Frühdiagnostik und neue Therapiestudien" gehalten.

DeutscheAnwaltAkademie Seminar

Am Montag, den 22.04.2024 habe ich zum 34ten Mal für die DeutscheAnwaltAkademie ein Online-Seminar zum Thema  "Aktuelle Gerichtsentscheidungen im Erbrecht der letzten 3 bis 6 Monate"  gehalten.

Zielgruppe der 2,5stündigen Veranstaltung sind im Erbrecht tätige Kolleginnen und Kollegen.

 

Der nächste Vortrag für die DeutscheAnwaltAkademie mit dem Thema "Aktuelle Fälle und Entscheidungen 2024 – 2. Halbjahr" findet am Montag, den 18.11.2024 statt.

 

Am Dienstag, den 24.01.2023 war ich Referent für die GJI Gesellschaft für Juristen-Information auf einem 2,5 stündigen Experten-Seminar (online) zum Thema

"Strategie und Taktikfragen bei Demenzen und anderen psychiatrischen Erkrankungen"

Das Seminar richtete sich an im Erbrecht tätige Kolleginnen und Kollegen.

Nähere Informationen finden sie hier 

Fortbildungen 2024

Im Jahr 2024 habe ich als Teilnehmer folgende Fortbildungsveranstaltungen zu folgenden Themen besucht:

  • 16.04.2024 Testamentsauslegung (RiOLG Holger Krätzschel)

Fortbildungen 2023

Im Jahr 2023 habe ich als Teilnehmer folgende Fortbildungsveranstaltungen zu folgenden Themen besucht:

  • 18.01.2023 Vorweggenommene Erbfolge & Familienpool (Rechtsanwalt Dr. Klaus Bauer)
  • 02.02.2023 Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Obergerichte zum Erbrecht (Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Christoph Karczewski, IV Senat)
  • 10.02.2023 Denkfabrik Legal Tech 34. Sitzung "Grundrecht auf Legal Tech? Verfassungsrechtliche Gedanken zur Digitalisierung der Rechtsverwirklichung"
  • 13.02.2023 Die Immobilie im Familien- und Erbrecht einschl. ImmoWertVO 2021 und EuGüVO (Richter a.D. Walter Krug)
  • 03.03.2023 "Denkfabrik Legal Tech" zum Thema "Vertrauenswürdige KI"
  • 08.03.2023 Lebzeitige Zuwendungen im Familien- und Erbrecht (Richter a.D. Walter Krug)
  • 20.03.2023 Das neue Bewertungsgesetz und die Auswirkungen auf die Übergabe von Familienvermögen (Rechtsanwältin Agnes Fischl-Obermayer)
  • 21.03.2023 Überprüfung von Sachverständigengutachten bei Geschäfts- und Testierfähigkeit (RiOLG Holger Krätzschel)
  • 23.03.2023 - 25.03.2023 17. Deutscher Erbrechtstag
  • 17.04.2023 Nutzungsrechte aus der Nähe betrachtet: Wohnungsrecht und Nießbrauch im Privat- und Betriebsvermögen, Zivil- und Steuerrecht (Notar Dr. Hans-Frieder Krauß)
  • 05.05.2023 "Die Geschäftsfähigkeit in der anwaltlichen Praxis" als Referent bei VorsorgeAnwalt e.V. in Münster
  • 22.05.2023 Neues von der Schnittstelle Erb-/Familien-/Sozialrecht (Notar Dr. Hans-Frieder Krauß)
  • 17.07.2023 17. Münchner Erbrechts- und Deutscher Nachlassgerichtstag 2023
  • 04.10.2023 Zuwendungen unter Ehegatten oder Lebensgefährten gestalten und vermeiden (Notar Dr. Hans-Frieder Krauß)
  • 11.10.2023 Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (Rechtsanwalt Rolf Pohlmann)
  • 12.10.2023 Pflichtteilsansprüche aller Art berechnen, gestalten und vermeiden (Notar Dr. Hans-Frieder Krauß)
  • 25.10.2023 Vorläufiger Rechtsschutz im Erb- und Pflichtteilsprozess (Richter a.D. Walter Krug)

Eigene Fortbildung

Im Jahr 2022 war ich als Referent für im Erbrecht tätige Kolleginnen und Kollegen bei drei Seminarveranstaltungen zu den Themen "Aktuelle Gerichtsentscheidungen im Erbrecht" (DeutscheAnwaltAkademie) und "Fragen zur Geschäfts- und Testierfähigkeit" (Rechtsanwaltskammer München) tätig.

Als Teilnehmer habe ich 12 weitere Fortbildungsveranstaltungen zu folgenden Themen besucht:

  • 16. Deutscher Erbrechtstag 24. bis 26.03.2022
  • Tücken der Erbenhaftung (Richter a.D. Walter Krug)
  • Bewertungsfragen Unternehmen, Arztpraxen (Sachverständiger Hermann Stabenow)
  • Banken und Lebensversicherungen im Erb- und Familienrecht (Rechtsanwalt Gregor Ott-Eulberg)
  • Familienstiftung und Stiftungsrecht (Prof. Stefan Stolte)
  • Verborgene Bezüge des Familienrechts zum Erbrecht (Richter a.D. Walter Krug)
  • Aktuelle Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs und der Obergerichte zum Erbrecht (Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Christoph Karczewski)
  • Brennpunkte der Geschäfts- und Testierfähigkeit, juristische und medizinische Aspekte (Richter am Oberlandesgericht München Holger Krätzschel und Facharzt für Psychiatrie Dr. Thomas Dietzfelbinger)
  • Steuerbefreiung des Familienheims bei der Erbschafts- und Schwenkungssteuer (Richter am Bundesfinanzhof Prof. Dr. Matthias Loose)
  • Pflichtteilsrecht und Pflichtteilsprozess (Richter am Oberlandesgericht München Holger Krätzschel)
  • Forschungsstelle für Notarrecht Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (diverse Referenten)
  • Rechte und Pflichten des Testamentsvollstreckers (Präsident am Landgericht Traunstein Prof. Dr. Ludwig Kroiß)

DeutscheAnwaltAkademie Seminar

Am Dienstag, den 22.11.2022 habe ich für die DeutscheAnwaltAkademie ein Online-Seminar zum Thema  Aktuelle Gerichtsentscheidungen im Erbrecht der letzten 3 bis 6 Monate gehalten.

Zielgruppe der 2,5stündigen Veranstaltung waren im Erbrecht tätige Kolleginnen und Kollegen.

Capital - Auszeichnung Beste Anwaltskanzleien Deutschlands Ausgabe 06/2022 "Mit Recht erfolgreich"

Ich freue mich sehr, dass ich unter insgesamt 66 Anwältinnen und Anwälten, davon sieben Kanzleien in München, in der Ausgabe 06/2022 des Wirtschaftsmagazins CAPITAL in der Rubrik „Beste Anwaltskanzleien 2022 im Erbrecht“ gelistet wurde. 

Ich bedanke mich bei allen Kolleginnen/Kollegen, die mir ihre Stimme gegeben haben.

Autorentätigkeit Vorsorgerecht Kommentar

Im Frühjahr 2022 war Abgabetermin für das Manuskript für eine Kommentierung der §§ 104 bis 105 a BGB (Geschäftsfähigkeit) sowie des § 1825 BGB in der Fassung ab 2023 (Einwilligungsvorbehalt) bei dem C.H. Beck Verlag. Der Kommentar wird voraussichtlich im ersten Quartal 2023 in zweiter Auflage erscheinen. An dem Fachbuch arbeiten insgesamt neun Autoren. 

 

 

Autorentätigkeit Querschnittskommentar Erbrecht

Für den Erbrecht-Kommentar Burandt/Rojahn (C.H. Beck Verlag) bin ich einer von 36 Autorinnen und Autoren. Die 4. Auflage ist Mitte 2022 erschienen.

Themen sind eine vollständige Kommentierung des BGB und Auszüge aus dem FamFG, der Zivilprozessordnung, des Beurkundungsgesetztes, der Grundbuchordnung, des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes und der EU-Erbrechtsverordnung. Ich habe den Part Vorerbschaft und Nacherbschaft (§§ 2100 bis 2146 BGB) übernommen. 

 

 

 

 

Online-Seminar Erbrecht DeutscheAnwaltAkademie

Am Dienstag, den 24.05.2022 habe ich für die DeutscheAnwaltAkademie ein Online-Seminar zum Thema Aktuelle Fälle und Entscheidungen im Erbrecht 2022 gehalten.

Teilnehmer waren auf das Erbrecht spezialisierte Anwältinnen und Anwälte, insbesondere an Fachanwältinnen und Fachanwälte für Erbrecht.

Ich habe die neuesten Gerichtsentscheidungen der letzten sechs Monate besprochen.

Das nächste Seminar fand am 22.11.2022 statt. Weiter geht es im Mai 2023.

 

 

FOCUS Top-Anwälte 2022

Ich freue mich darüber, dass ich auch in der Ausgabe 2022 Focus Spezial ("Deutschlands Top-Anwälte. 1000 führende Juristen und Wirtschaftskanzleien") aufgrund einer Meinungsumfrage unter weniger als 100 bundesweit gelisteten Erbrechts-Anwälten genannt wurde. Das Sonderheft "Top-Anwälte 2022" ist bereits erschienen. Ich bin in dem unter den deutschlandweit gelisteten 92 Fachanwältinnen und Fachanwälten für Erbrecht mit dabei, darunter 13 Kolleginnen und Kollegen aus München. Ich habe mich sehr gefreut, dass ich der Rubrik Kollegen-Empfehlungen mit 24 anderen Mitstreitern die Maximalbewertung von 2 Sternen erhalten habe.

News

Grundsatzentscheidung des BGH zur Pflichtteilsergänzung bei Schenkungen an Kinder

Bundesgerichtshof: Pressemitteilung vom 25.05.2012 zu der Entscheidung vom Urteil vom 23. Mai 2012 – IV ZR 250/11

 

Bundesgerichtshof erkennt Pflichtteilsergänzungsanspruch auch für Schenkungen des Erblassers vor der Geburt

 

 

der Abkömmlinge zu

 

 

Der u.a. für das Erbrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich mit der Frage zu befassen, ob der Pflichtteilsergänzungsanspruch von Abkömmlingen voraussetzt, dass diese nicht nur im Zeitpunkt des Erbfalls, sondern schon im Zeitpunkt der Schenkung pflichtteilsberechtigt waren.

Die 1976 und 1978 geborenen Kläger machen gegen die Beklagte, ihre Großmutter, im Wege der Stufenklage Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche nach ihrem 2006 verstorbenen Großvater geltend. Sie begehren Auskunft über den Bestand des Nachlasses des Erblassers durch Vorlage eines notariell aufgenommenen Verzeichnisses, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und Zahlung. Die Großeltern hatten vier Kinder, unter anderem die 1984 verstorbene Mutter der Kläger. Im Jahr 2002 errichteten die Beklagte und der Erblasser ein gemeinschaftliches privatschriftliches Testament, in dem sie sich u.a. gegenseitig zu Erben einsetzten. Die Parteien streiten insbesondere darüber, ob den Klägern ein Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2325 Abs. 1 BGB zusteht, wenn sie zwar im Zeitpunkt des Todes des Erblassers, nicht aber im Zeitpunkt der jeweiligen Schenkungen pflichtteilsberechtigt waren. Im Wesentlichen geht es darum, ob der Auskunftsanspruch auch Schenkungen erfasst, die der Erblasser vor der Geburt der Kläger zugunsten der Beklagten vorgenommen hatte. Die Vorinstanzen haben der Auskunftsklage überwiegend stattgegeben.

Mit dem heutigen Urteil hat der Bundesgerichtshof das Berufungsurteil bestätigt und entschieden, der Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2325 Abs. 1 BGB setze nicht voraus, dass die Pflichtteilsberechtigung bereits im Zeitpunkt der Schenkung bestand. Seine dem entgegenstehende frühere Rechtsprechung, die eine Pflichtteilsberechtigung sowohl im Zeitpunkt des Erbfalls als auch der Schenkung forderte (Urteile vom 21. Juni 1972 – IV ZR 69/71, BGHZ 59, 212, und vom 25. Juni 1997 – IV ZR 233/06, ZEV 1997, 373), sog. Theorie der Doppelberechtigung, hat der Senat insoweit aufgegeben. Hierbei hat er neben dem Wortlaut und der Entstehungsgeschichte der Vorschrift auf den Sinn und Zweck des Pflichtteilsrechts abgestellt, eine Mindestteilhabe naher Angehöriger am Vermögen des Erblassers sicherzustellen. Hierfür ist es unerheblich, ob der im Erbfall Pflichtteilsberechtigte schon im Zeitpunkt der Schenkung pflichtteilsberechtigt war oder nicht. Die bisherige Auffassung führte demgegenüber zu einer mit dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Absatz 1 Grundgesetz nicht zu vereinbarenden Ungleichbehandlung von Abkömmlingen des Erblassers und machte das Bestehen des Pflichtteilsergänzungsanspruchs von dem zufälligen Umstand abhängig, ob die Abkömmlinge vor oder erst nach der Schenkung geboren waren.

§ 2325 BGB Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen

 

Hat der Erblasser einem Dritten eine Schenkung gemacht, so kann der Pflichtteilsberechtigte als Ergänzung des Pflichtteils den Betrag verlangen, um den sich der Pflichtteil erhöht, wenn der verschenkte Gegenstand dem Nachlass hinzugerechnet wird.

Urteil vom 23. Mai 2012 – IV ZR 250/11

LG Münster – Urteil vom 20. Juli 2009 – 12 O 27/09

OLG Hamm – Urteil vom 11. Oktober 2011 – 10 U 97/09

Karlsruhe, den 24. Mai 2012

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
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