Am Dienstag, den 24.01.2023 war ich Referent für die GJI Gesellschaft für Juristen-Information auf einem 2,5 stündigen Experten-Seminar (online) zum Thema

"Strategie und Taktikfragen bei Demenzen und anderen psychiatrischen Erkrankungen"

Das Seminar richtete sich an im Erbrecht tätige Kolleginnen und Kollegen.

Nähere Informationen finden sie hier 

Am 16.03.2023 fand eine sehr interessante Infoveranstaltung des ISD Institut für Schlaganfall- und Demenzforschung mit dem Thema "Demenz und Alzheimer - Diagnose und neue Therapien"statt.

 

Bei Streitigkeiten um die Geschäfts- oder Testierfähigkeit, also die Wirksamkeit von Testamenten und Bank- und Vorsorgevollmachten von an Demenzerkrankungen (insbesondere Alzheimer) oder anderen psychiatrischen Erkrankungen leidenden Personen habe ich in einer Vielzahl von Gerichtsverfahren geführt. Ein Erbscheinsverfahren in zwei Instanzen und ein anschließender Zivilprozess wurde gewonnen. Das Oberlandesgericht München bestätigte, dass ein vor einem Notar geschlossener Erbvertrag nichtig ist, weil der Erblasser an Altersdemenz litt. Der Notar hatte in der Erbvertragsurkunde vermerkt, dass der Erblasser "einwandfrei geschäfts- und testierfähig" gewesen sein soll. Das Gericht hat dies gestützt auf ein Sachverständigengutachten völlig anders gesehen. Dieser Fall lehrt, dass man auch auf den ersten Blick aussichtslos erscheinende Gerichtsverfahren gewinnen kann.  In einem weiteren Fall hat der Erbrechtssenat des Oberlandesgericht München eine Grundsatzentscheidung zur Definition der Testierunfähigkeit gefällt und abweichend von dem durch das Nachlassgericht München eingeholten Sachverständigengutachten einer Fachärztin für Psychiatrie den Erblasser für testierunfähig erklärt. Es stütze seine Entscheidung auch auf ein von meinem Mandanten eingeholten Privatgutachten eines renommierten Sachverständigen. Dieser Fall zeigt, dass berufliche Kontakte zu Experten anderer Berufsgruppen hilfreich sein können.

Weitere Inhalte folgen demnächst