Anwaltskosten

Mein Kanzlei-Team und ich leben von rundum zufriedenen Mandanten und das schließt nicht nur die Lösung Ihres juristischen Problems, sondern natürlich auch die Anwaltskosten mit ein. Deshalb gilt der Grundsatz, dass vorher vereinbart wird, was ich nachher für Sie tun soll und was das dann (voraussichtlich) kosten wird. Dabei darf es keine (bösen) Überraschungen geben. Nehmen Sie uns beim Wort und sprechen uns bei dem ersten Gespräch gleich zu Beginn darauf an.

  • Vorschüsse auf das Anwaltshonorar werden nur in Ausnahmefällen gefordert. Wir übernehmen Mandate, die auf der Basis staatlicher Beratungs- oder Prozesskostenhilfe mit der Staatskasse abgerechnet werden.
  • Bei den Anwaltskosten geht es um eine Regelung, die von Ihnen und mir als fair und angemessen empfunden wird. Das kann im konkreten Einzelfall entweder die vorherige Vereinbarung eines Pauschalhonorars sein, das dann die gesamte Anwaltsätigkeit umfasst. Oft ist es aber auch sinnvoll, dass die anwaltliche Tätigkeit nach dem tatsächlichem Zeitaufwand abrechnet.  Das betrifft Streitigkeiten um hohe Vermögenswerte ebenso wie die zu Anfang eines Mandats oft ungeklärte Frage, wie hoch das Erbe oder der Pflichtteil ausfallen wird. Hier ist eine Abrechnung nach Zeitaufwand und einer minutengenauen Abrechnung für beide Seiten eine transparente und gerechte Lösung. Oft wird nur ein kurzer Rat benötigt oder der Auftrag an den Anwalt lautet, einen Brief an die Gegenseite zu schreiben. In diesen Fällen sprechen wir mit Ihnen vor Erteilung des Mandats über den voraussichtlichen Zeitaufwand. Sie wissen dann, mit welchen Kosten sie voraussichtlich rechnen müssen. Die Stundensätze beginnen ab 230 EUR zzgl derzeit 19% Mehrwertsteuer, insgesamt also 273,70 EUR brutto. Die Arbeitszeit wird dabei minutengenau dokumentiert und abgerechnet. Sie erhalten auf Wunsch jederzeit eine schriftliche Dokumention.

Es gelten folgende Grundsätze:  Bevor Sie mich beauftragen erhalten Sie eine Prognose über den geschätzten Zeitaufwand. Stellt sich dann heraus, dass das Mandat arbeitsaufwendiger wird, als geplant, so sprechen wir dies rechtzeitig vorher mit Ihnen ab und sprechen über eine beidseits faire Lösung.

Bei Gerichtsverfahren bin ich – wie alle Rechtsanwaltskanzleien - bei der Honorarhöhe an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gebunden. Sprechen Sie uns darauf an, wie hoch die Kosten in Ihrem Fall konkret sein werden. Wir sind aber – je nach Zeitaufwand – bereit für Kosten in der Größenordnung zwischen 100 EUR und 230 EUR brutto Ihnen nach Durchsicht aller Unterlagen eine fundierte Einschätzung zugeben, ob sich die (manchmal teuren) Kosten eines Gerichtsverfahrens überhaupt lohnen.

Die Kosten für ein erstes Beratungsgespräch beginnen ab 60 EUR zzgl. 19% Umsatzsteuer, also 71,40 EUR. Das betrifft aber ausdrücklich nur kurze Beratungstermine mit Beantwortung einzelner Fragen und einer Dauer von 20 bis 30 Minuten. Es ist im Regelfall nicht möglich, dass man in dieser kurzen Zeit alle Fragen erörtert, die sich bei einem langwierigen Streit um das Erbe oder den Pflichtteil stellen.

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