Erbschaftsteuerreform - und nun doch wieder anders?

Die Experten-Anhörungen zur Erbschaftsteuer-Reform sind nun vorbei. Der zur Diskussion stehende Gesetzesentwurf wird voraussichtlich in zwei wesentlichen Punkten geändert werden.  Neben den Auflagen für einen Steuererlass für Firmenerben (muss der Betrieb statt 15 Jahren "nur" noch 10 Jahre unverändert fortgeführt werden?) wird sich auch bei den Steuerklassen etwas ändern. Die Steuertarife für Nicht, Neffen und Geschwister werden gegenüber den bisherigen Plänen (30-50 Prozent je nach Höhe der Erbschaft) wohl gesenkt werden. Zahlen stehen aber noch nicht fest.