Am 06.11. hat sich die Regierungskoalition - wider Erwarten - nun doch wegen der Erbschaftsteuer verhältnismäßig schnell geeinigt.
Nach ersten Presseberichten sieht der Kompromiß vor, dass selbstgenutzes Wohneigentum steuerfrei an den Ehegatten oder die Kinder vererbt werden kann. Das betrifft wegen der hohen Steuerfreibeträge aber nur Immobilien in teuren Wohngegenden. Eines kann man - bevor Details bekannt werden - wohl jetzt schon prophezeien ... Die erbschaftsteuerliche Zeche müssen dann eben die andere Steuerpflichtige tragen, weil die Bundesländer im Ergbnis nicht auf Erbschaftsteuereinnahmen verzichten werden/wollen/können. Den einen gibt man und den anderen nimmt man. Fraglich ist nur wer und wieviel ?
Wie aus Presseberichten bekannt wurde, gibt es noch eine Einschränkung. Bei Kindern gilt eine Beschränkung auf eine Wohnfläche von 200 Quadratmetern, die nicht überschritten werden darf. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner können selbst genutze Häuser und Eigentumswohnungen unabhängig von der Größe ab dem 01.01.2009 steuerfrei erben. Die regulären Vermögens-Freibeträge pro Erwachsenen von 500.000 Euro sowie für Kinder von je 400.000 Euro gelten zusätzlich die sonstigen Vermögenswerte im Nachlass. Ansonsten kommt es so wie es zu vermuten war. Das bisherige Steueraufkommen von 4 Milliarden Euro soll ungeschmälert bleiben. Deswegen werden die neuen steuerlichen Regelungen an anderer Stelle Steuererhöhungen enthalten, und zwar bei Geschwistern, Nichten und Neffen; Schwiegerkinder und Schwiegereltern. Hier kommt es zu zum Teil drastischen Verschlechterungen, weil diese Personengruppen nunmehr dengleichen Steuersatz bezahlen, wie Personen, die mit dem Verstorbenen nicht verwandt sind. Eine Sonderregelung gibt es für Enkel. Zwar steigt zukünftig der Freibetrag von 51.200 EUR auf 200.000 EUR. Sie zählen beim Steuersatz zwar zu der günstigsten Steuerklasse I, profitieren aber nicht von der Steuerpriveligierung bei selbst genutzten Immobilien.
Erste Fragen tauschen nun auf. Was ist mit Immobilien mit einer Wohnfläche von mehr als 200qm? Müssen die voll versteuert werden? Wohl nein! Nur über 200qm hinausgehende Flächen müssen anteilig zum Verkehrswert versteuert werden. Nur wie wird Wohnfläche definiert, wenn es dazu keine gesetzliche Regelung gibt? Mehr dazu bald auf dieser Website. Die Steuerfreiheit gilt für Ehegatten und Kinder übrigens nur, wenn die Immobilie mindestens zehn Jahre weiter bewohnt wird oder die fern des Elternhauses lebenden Kinder wieder einziehen und einen neuen Lebesmittelpunkt begründen. Ein bloßer Zweitwohnsitz reicht nicht aus. Ein nachträglicher Verkauf oder eine Vermietung vor Ablauf der 10-Jahres-Frist führt zur nachträglichen vollen Besteuerung. Das kann bei den hohen Immobilienpreisen in und um München schnell zum finanziellen Bumerang werden.