Zum 1.1.2009 ist zum Kindesunterhalt die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft getreten. Eine Anpassung der Unterhaltssätze um rd 4% war erforderlich, weil sich zum 01.01. die steuerlichen Kinderfreibeträge und auch das Kindergeld um 10 EUR erhöht hat. Für Kinder in der ersten Altersgruppe bis 5 Jahren sinken aber die Unterhaltszahlungen um 2-3 EUR und in Gruppe von 6-11 Jahren um 5 EUR. Die Erhöhung der Tabllensätze um rd 4% wirkt sich dann in der Altersgruppe 3 ab 12 Jahren aus. Hier gibt es eine Erhöhung der Unterhaltszahlungen zwischen 7 und 15 EUR. Das hängt jeweils von dem Einkommen des Unterhaltsschuldners ab.
In der Düsseldorfer Tabelle werden vom Oberlandesgericht Düsseldorf in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag in Unterhaltsleitlinien, Regelsätze für den Kindesunterhalt, festgelegt. Die Düsseldorfer Tabelle geht von drei unterhaltsberechtigten Personen aus, also z.B. der Ehegatte und zwei Kindern. Sind mehr Unterhaltsberechtigte vorhanden, wird die jeweils nächst niedrigere Einkommensstufe, sind weniger Unterhaltsberechtigte vorhanden, die jeweils nächst höhere Einkommensstufe angesetzt. Ab dem 18 Lebensjahr gibt es sogar Steigerungen zwischen 14 und 29 EUR. Wichtig ist in jedem Fall, dass wegen der Erhöhung des Kindergelds um 10 EUR faktisch für jedes Kind mehr Geld zur Verfügung steht.
Die zum 01.01.2009 geltend neuen Tabellensätze finden Sie hier
<link http: www.olg-duesseldorf.nrw.de>www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/07_ddorf_tab_2009/2009-01-05_ddorfer_tab.pdf