Erwähnung in der TZ-Ausgabe 19.05.2011

Ich freue mich über eine Erwähnung in der letzten Donnerstag-Ausgabe der TZ. Es ging dort um eine Leseranfrage wegen eines 10 Jahre nach dem Ableben der Mutter aufgefundenen Sparbuchs. Die letzten Zinsen wurden damit zu DM-Zeiten nachgetragen. Die Erbschaft verjährt nicht. Das Nachlassgericht muss auch nach 10 Jahren und später einen Erbschein ausstellen. Und die Bank muss das angesparte Vermögen zuzüglich Zinsen ausbezahlen, Das Oberlandesgericht Celle hatte im Jahr 2008 und 2011 vergleichbare Fälle entschieden, Die Sparkasse bzw, Bank muss beweisen, dass sie das Sparbuchguthaben bereits ausbezahlt hat,