Neue EU-Vorschriften zur einfacheren Abwicklung von Erbfällen innerhalb der EU

Europäische Kommission, Pressemitteilung

Brüssel, den 26. Juli 2012

Meine Anmerkung zur nachfolgenden Pressemitteilung:

Die neuen Vorschriften treten erst am 27.07.2015 in Kraft. Dennoch sollte man bei Testamenten mit Auslandsbezug (Vermögen im Ausland, Staatsangehörigkeit ist nicht deutsch) bereits jetzt bei der Testamentserrichtung die neuen Vorschriften beachten.

 

"Verstirbt ein Familienmitglied, das über Vermögen in einem anderen EU-Mitgliedstaat verfügt, sind rechtliche Komplikationen vorprogrammiert. Mit den neuen EU-Vorschriften, die morgen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden, soll die Abwicklung von Erbschaften innerhalb der EU einfacher werden. Die neue von der Kommission vorgeschlagene Erbrechtsverordnung, die letzten Monat von den EU-Mitgliedstaaten förmlich angenommen worden ist (<link http: europa.eu rapid>IP/12/576), wird EU-Bürgern den Umgang mit Testamenten und Nachlässen erleichtern, die einen Bezug zu einem anderen Mitgliedstaat aufweisen. Sie bietet Rechtssicherheit für schätzungsweise 450 000 Familien, die jedes Jahr in der EU mit einem internationalen Erbfall konfrontiert sind. Die neuen Vorschriften dürften allerdings für weit mehr Bürger von Interesse sein, da über 12,3 Mio. EU-Bürger in einem anderen EU-Mitgliedstaat leben. Die Mitgliedstaaten haben jetzt drei Jahre Zeit, um ihre nationalen Bestimmungen so anzupassen, dass die EU-Verordnung angewandt werden kann.

„Wir haben für Ehepaare in der EU die Regelung grenzübergreifender Scheidungsfälle einfacher gemacht und tun jetzt dasselbe für Familien, die sich mit den rechtlichen Folgen nach dem Verlust eines geliebten Menschen auseinandersetzen müssen", erklärte Viviane Reding, EU-Justizkommissarin und Vizepräsidentin der Kommission. „Da jeder Mitgliedstaat über ein eigenes Erbrecht verfügt, war die Rechtslage bislang verworren. Die neue Verordnung vereinfacht die Verfahren und bietet den Bürgern Rechtssicherheit. Es wird jetzt auch einfacher sein, das Recht zu bestimmen, das in einem bestimmten Fall anzuwenden ist. Dies ist nur ein Beispiel, wie sich die Europäische Union um die Lösung rechtlicher Probleme im Alltag ihrer Bürger bemüht und ihnen dabei hilft, Geld zu sparen."

Welches Gericht bei einem Erbfall in der EU zuständig ist und welches Recht maßgebend ist, entscheidet sich jetzt anhand eines einzigen Kriteriums, nämlich nach dem Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers. Mit den neuen EU-Vorschriften ist zudem eine rechtlich zuverlässige Nachlassplanung gesichert. Außerdem wurde ein Europäisches Nachlasszeugnis eingeführt, mit dem Erben und Nachlassverwalter überall in der Union ohne weitere Formalitäten ihre Rechtsstellung nachweisen können. Im Vergleich zur jetzigen Situation, in der die EU-Bürger ihre Rechte nur unter großen Schwierigkeiten geltend machen können, ist dies ein echter Fortschritt. Schnellere und kostengünstigere Verfahren werden Zeit und Geld sparen helfen.

Hintergrund

Am 14. Oktober 2009 hatte die Kommission einen Verordnungsvorschlag für eine einfachere Regelung von Erbsachen mit Auslandsbezug vorgelegt (siehe <link http: europa.eu rapid>IP/09/1508). Danach ist für die Zuständigkeit einer Behörde und das anzuwendende Recht in einer grenzübergreifenden Erbsache ein einziges Kriterium maßgebend, nämlich der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers. Wer im Ausland wohnt, kann jedoch festlegen, dass das Recht seiner Staatsangehörigkeit auf seinen gesamten Nachlass Anwendung findet. Ein deutscher Rentner, der in Portugal lebt, kann beispielsweise bestimmen, dass für seinen Nachlass deutsches Recht gilt.

Im März 2012 stimmten der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments und das Plenum über den Vorschlag ab (siehe <link http: europa.eu rapid>IP/12/209). Die Verordnung wurde dann förmlich am 7. Juni 2012 von den Justizministern im Ministerrat der EU erlassen (<link http: europa.eu rapid>IP/12/576).

Die Verordnung, die morgen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wird, zeugt von den kontinuierlichen Bemühungen der Europäischen Kommission um eine Verbesserung der Rechte der EU-Bürger. Seit dem 9. Mai läuft eine öffentliche Konsultation der Kommission zu den Rechten der Unionsbürger, die Aufschluss über nach wie vor bestehende Hindernisse bei Reisen oder Interneteinkäufen innerhalb der EU geben soll (<link http: europa.eu rapid>IP/12/461). Die Konsultation läuft bis 9. September. Die Beiträge werden in den Bericht über die Unionsbürgerschaft 2013 einfließen, der im Mai nächsten Jahres vorgelegt wird."