Am Freitag, den 9. November 2007, dem letzten Tag der Plenarwoche, hat der Bundestag die Reform des Unterhaltsrechts verabschiedet.
Die Unterhaltsansprüche von Kindern, egal ob sie ehelich geboren sind oder die Eltern nicht miteinander verheiratet sind, stehen an erster Stelle vor den Ansprüchen von Erwachsenen, und zwar auch Elternteilen. die Kinder betreuen. Unterhalt erhält zukünftig nur, wenn nach Deckung des Unterhaltsbedarfs der Kinder das Existenzminimum des Unterhaltspflichtigen noch nicht überschritten ist. Nur wer kann gerade in Großstädten wie München von Einkünften an der Grenze des Existenzminimums oder knapp darüber leben?
Bei der Dauer des Betreuungsunterhalts wegen Kindererziehung werden Mütter und Väter, die ihr Kind betreuen, gleich behandelt, unabhängig davon, ob sie verheiratet waren oder nicht. Künftig haben alle Mütter und Väter, die ihr Kind betreuen, zunächst für die Dauer von drei Jahren nach der Geburt des Kindes Anspruch auf Betreuungsunterhalt.
Den vom Bundestag als Druckssache 16/380 beschlossenen Gesetzesentwuf finden Sie
hier
<link http: dip21.bundestag.de dip21 btd>dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/018/1601830.pdf
Mehr dazu in den nächsten Tagen auf dieser Website.